Schuldnerberatung
- Sie wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen?
- Ihre Raten sind zu hoch / können nicht mehr gezahlt werden?
- Ihnen drohen Zwangsmaßnahmen, der Gerichtsvollzieher hat sich angemeldet?
- Ihnen droht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid)?
- Sie wissen einfach nicht mehr weiter?
- Wir unterstützen Sie dabei, ihre finanzielle Situation zu ordnen und gemeinsame Lösungen zu finden.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch!
Viele Menschen geraten durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten.
Briefe bleiben ungeöffnet liegen, Mahnungen stapeln sich oder der Gerichtsvollzieher kündigt sich an.
Viele Betroffene fühlen sich überfordert oder wissen nicht mehr weiter. Doch es gibt Wege aus den Schulden – und wir unterstützen Sie dabei.
Unsere Schuldner- & Insolvenzberatung bietet Ihnen eine kompetente und vertrauliche Beratung.
- Wir überprüfen die Gläubigerforderungen auf Rechtmäßigkeit (Sittenwidrigkeit, Verjährung usw.) und leiten geeignete Schritte gegen unrechtmäßige Forderungen ein!
- Wir verhandeln mit den Gläubigern und deren Vertretern (Rechtsanwälte, Inkassobüros) mit dem Ziel der Entschuldung.
- Wir beraten im Umgang mit drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Besuchen von Gerichtsvollziehern, etc.
- Wir prüfen, ob für Sie eine Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung möglich ist.
- Wir beraten bei der Einrichtung eines P-Kontos
- Wir unterstützen bei der Haushaltsplanung
Kosten
Als anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung ist der Verein Solidarische Hilfe e.V. einer der größten Träger Sozialer Schuldnerberatung sowie Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bremen. Die Solidarische Hilfe e.V. ist ein eingetragener Verein und vom Finanzamt Bremen-Mitte als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Der Verein arbeitet professionell und ohne Gewinnstreben.
Die Erstberatung ist immer kostenlos und wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die weiteren Beratungskosten werden in den meisten Fällen von einem Sozialleistungsträger übernommen werden. Wir informieren Sie über die aktuelle Lage und Möglichkeiten.
- EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II erhalten meist eine Kostenübernahme durch das Jobcenter
- Empfängerinnen von Grundsicherung (SGB XII) können eine Kostenübernahme durch das AfSD erhalten
Zudem stellt die Stadt Bremen für ausgewählte Beratungsstellen als freiwillige Leistung einen Pauschalbetrag für die kostenfreie Beratung von ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosengeld-I-EmpfängerInnen, Studenten, Schülern und Künsterln mit geringem Einkommen zur Verfügung. Wir gehören zu diesen Beratungsstellen!



