Über uns – die Solidarische Hilfe e.V.

Zweck des Vereins Solidarische Hilfe e.V. ist es, „...den Auswirkungen und Ursachen der neuen Armut durch solidarische Hilfe der Betroffenen entgegenzuwirken“ heißt es seit unserer Gründung 1987 in der Satzung.
Das bedeutet, wir wollen soziale Beratung und individuelle Rechtsdurchsetzung mit der Einflussnahme auf die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse verbinden.
Die Solidarische Hilfe e.V. ist mit einer umfassenden, unabhängigen Erwerbslosen- und Sozialberatung sowie mit einer  Schuldner- und Insolvenzberatung als anerkannte Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung in Bremen an drei Standorten tätig (siehe Standortüberblick der Beratungsstellen).


Die Solidarische Hilfe e.V. ist ein sozialpolitischer Interessenverband von und für Menschen mit geringem Einkommen. Seit 1987 bietet der Verein in verschiedenen Stadtteilen Bremens professionelle und unabhängige Beratung für Erwerbslose, von Erwerbslosigkeit Bedrohte, Sozialhilfeempfänger/-innen und andere Menschen mit geringem Einkommen:

  • Wir informieren über Leistungen, Pflichten und Ansprüche bei Erwerbslosigkeit und Sozialhilfebezug
  • Wir beraten bei Problemen mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Amt für soziale Dienste
  • Wir tragen dazu bei, Missverständnisse mit diesen Behörden zu klären, Konflikte beizulegen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte



Professionelle, unabhängige und vertrauliche Beratung


  • Wir informieren Beschäftigte, die von Erwerbslosigkeit bedroht sind
  • Wir geben Aufklärung und Unterstützung zu Ansprüchen und Beantragung weiterer Sozialleistungen (Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss etc.)
  • Wir klären auf über finanzielle Hilfen in persönlichen Umbruchsituationen
  • Wir bieten Informationen aus einer Hand zu den verschiedensten angrenzenden Fragen
  • Wir informieren über aktuelle und bevorstehende Veränderungen der Gesetzgebung
  • Wir sind vernetzt mit anderen Beratungsstellen, die zu benachbarten Themenfeldern arbeiten
  • Wir erarbeiten Stellungnahmen zu aktuellen sozialpolitischen Themen und gesetzlichen Veränderungen
  • Wir erstellen Beratungs- und Informationsmaterialien zu aktuellen Problemen
  • Auf Anfrage stehen unsere Berater/-innen als Referenten/-innen zu fachpolitischen und rechtlichen Fragen unseres Arbeitsgebietes zur Verfügung
  • Wir engagieren uns in der Bremischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
  • Wir äußern uns per Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen von Erwerbslosigkeit und Armut
  • Wir arbeiten überregional mit der BAG PLESA (ehem.BAG-SHI, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen) zusammen.


Die "Solidarische Hilfe" unterstützt alle


  • egal ob Mann, Frau, Kind, Jugendliche, Schüler, Studierende, Beschäftigte oder Erwerbslose, Gesunde oder Kranke, Alleinerziehende, Verheiratete oder Unverheiratete …
  • egal wo Sie geboren wurden, woher Sie kommen, welche Hautfarbe Sie haben oder welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören
  • bei Ihren Problemen, die sich durch den Verlust des Arbeitsplatzes, einer fehlenden Ausbildungsstelle, durch Krankheit, Alter, Trennung oder anderer Lebensumstände ergeben, und die Sie dazu zwingen, die gesetzlich zugestandene Unterstützung bei den entsprechenden Stellen einzufordern.

Unsere Berater/-innen werden bemüht sein, Ihre Fragen zu beantworten und Sie über die Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten und Rechte bei den zuständigen  Ämtern zu informieren. Falls es erforderlich ist, sind wir auch bei der Formulierung von Anträgen, Widersprüchen etc. behilflich.
Unsere Beratungen sind vertraulich!




Mitgliedschaft und Kooperationsbeziehungen



Der Verein Solidarische Hilfe e.V. ist Mitglied:

  • im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bremen
  • in der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen
  • in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
  • im Netzwerk Selbsthilfe Bremen
  • im Fachzentrum Schuldnerberatung Bremen

Wir bieten:

  • umfassende Auskünfte und Informationen bei Fragen über Sozialleistungen, insbesondere zum Arbeitslosengeld, zum Bürgergeld (früher: ALG II), zur Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (früher: Sozialhilfe), Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld. Unterhaltsvorschuss etc.
  • Aufklärung über Rechte, Pflichten und Ansprüche
  • Hilfe bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen
  • Informationen über Hilfsangebote außerhalb des Solidarischen Hilfe e.V.
  • Information über Schuldnerschutzmaßnahmen
  • Erarbeiten einer Schuldenübersicht
  • Haushalts- und Budgetberatung
  • Beratung im Umgang mit Gläubigern, Arbeitgebern, Vermietern und Behörden im Zusammenhang mit Schulden
  • Erarbeiten von Schuldenregulierungsplänen
  • Verbraucherinsolvenzberatung
  • Förderung der finanziellen Allgemeinbildung/ Schuldenprävention Angebote für Schulen und Weiterbildungsträger


Wer zu uns kommt, wird ernst genommen in dem Verlangen Rechtsansprüche zu kennen und durchzusetzen.
Unsere Beratung und Hilfe soll immer auch Hilfe zur Selbsthilfe sein und hat zum Ziel, Ihre eigenen Potenziale zu stärken. Wir sind an Ihren Interessen orientiert, hören zu und erklären Ihnen Sachverhalte.
Rechtsansprüche zu kennen und Hilfe bei ihrer Durchsetzung zu leisten, sind eine Seite unserer Tätigkeit. Das alleine reicht aber nicht aus. Unsere Arbeit berücksichtigt Ihre gesamte Lebenssituation. Wir können daher auch Anlaufstelle sein, wenn Sie mehr als ein Problem zu lösen haben
Wir stabilisieren, motivieren und unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen um eine Erwerbsperspektive ebenso wie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und Rechte als Arbeitssuchende und/oder Sozialleistungsbezieher/-innen am Existenzminimum. Wir halten auch Informationen zu anderen Hilfs- und Beratungseinrichtungen vor.
In der Schuldner und Insolvenzberatung arbeiten wir als einer von rd. 11 Trägern auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit der Freien Hansestadt Bremen entgeltfinanziert nach Einzelfallabrechnung und ausschließlich mit Terminvergabe.
Die Erwerbslosen- und Sozialrechtsberatung findet nach vorheriger Terminvereinbarung zu den angegebenen Öffnungszeiten statt. Für diese sehr umfangreichen Rechtsgebiete des Sozial- und Arbeitsförderungsrechtes gibt es in Bremen leider immer noch zu wenige seriöse unabhängige Beratungsstellen und zu wenig kompetentes Personal bei zu großem Beratungsbedarf. Wir sind ein mildtätiger und gemeinnütziger Verein mit dünner Finanz- und Personaldecke. Das heißt:
Wir können Ihnen nur so viel Öffnungs- und Beratungszeiten anbieten, wie wir uns leisten (= Personal- und Sachkosten finanzieren) können.
Wir bitten daher:

  • um Verständnis dafür, dass persönliche Beratungstermine nicht immer sofort erfolgen können
  • um Rücksichtnahme auf unsere Mitarbeiter/-innen und
  • um finanzielle Unterstützung für unsere Tätigkeit in Form einer Spende oder einer Mitgliedschaft.



Leitbild und Qualitätspolitik

Zweck des Vereins Solidarische Hilfe e.V. ist es, „...den Auswirkungen und Ursachen der neuen Armut durch solidarische Hilfe der Betroffenen entgegenzuwirken“ heißt es seit unserer Gründung 1987 in der Satzung.

Die Solidarische Hilfe e.V. ist mit einer umfassenden, offenen unabhängigen Erwerbslosen- und Sozialberatung sowie mit einer Schuldner- und Insolvenzberatung als anerkannte Stelle gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung in Bremen an jeweils vier Standorten tätig.
Wir bieten professionelle und unabhängige Beratung und Hilfestellung für Erwerbslose, von Erwerbslosigkeit Bedrohte, Sozialhilfeberechtigte und andere Menschen mit geringem Einkommen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden und bei der Orientierung in den Leistungssystemen der Arbeitsförderung. Dabei steht die Verbesserung der Lebenssituation der Ratsuchenden, die Ermöglichung sozialer Teilhabe und die Förderung der Selbsthilfepotentiale im Vordergrund.

  • wir nehmen die Probleme und Bedürfnisse der Ratsuchenden ernst und sind parteiisch im Sinne der Betroffenen
  • unser Beratungsangebot ist niedrigschwellig und gut erreichbar
  • wir begegnen unseren Ratsuchenden mit Wertschätzung und ohne Vorurteile
  • Ratsuchende werden freundlich und entgegenkommend behandelt
  • wir arbeiten transparent und mit klaren Vereinbarunge
  • wir beraten ganzheitlich mit einem „Hilfe zur Selbsthilfe Ansatz“
  • Verbesserung der Lebenssituation von Erwerbslosen, von Erwerbslosigkeit Bedrohter und anderer von Armut betroffener Menschen
  • wir setzen uns ein für soziale Gerechtigkeit, gleiche Chancen und Teilhabe
  • wir fördern die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Beratungsstellen
  • unsere Mitarbeiter/-innen sind qualifiziert und motiviert
  • Respekt, Vertrauen und Teamfähigkeit bilden Grundsätze des Miteinander
  • unsere Mitglieder identifizieren sich mit den Zielen des Vereins
  • wir sind an einer ständigen Weiterentwicklung unserer Arbeit und Organisation interessiert
  • wird haben ein Qualitätsmanagementsystem installiert und entwickeln es ständig weiter
  • wir gewährleisten Beratungen auf dem neuesten Stand
  • wir achten auf die Einhaltung ökonomischer Grundlagen des wirtschaftlichen Handelns
  • wir gehen mit eigenen und fremden Ressourcen achtsam um




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Mitglied werden

Auszug aus der Satzung der Solidarischen Hilfe e.V.
§ 3 Abs. (4) Mitgliedschaft:
Der Austritt eines Mitglieds ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft unsere Arbeit unterstützen. Hier können Sie sich das Beitrittsformular herunter laden:
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